Da ich für meine Behandlungen ausreichend Zeit einplane, vergebe ich Termine nur nach Absprache. Während einer Behandlung kann ich oft nicht ans Telefon gehen, falls Sie mich nicht persönlich erreichen sprechen Sie Ihren Terminwunsch gerne auf die Mailbox oder schreiben Sie mir eine Email.
Kosten und Vorgehensweise
Das Honorar für eine Eingangsbehandlung, welche in der Regel 1 bis 1,5 Stunden dauert, beträgt € 90,- pro Stunde á 60 Minuten. Nachfolgetermine werden ebenfalls mit € 90,- pro Stunde abgerechnet.
Bei notwendigen Blutbildern oder Stuhlproben fällt die Laborgebühr zusätzlich an.
Je nach Versicherungsvertrag übernehmen private Krankenversicherungen oder entsprechende Zusatzversicherungen die gesamten oder einen Teil der Behandlungskosten und erstatten alle oder wenigstens einen Teil der Medikamente. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung. Sie erhalten zur Abrechnung mit Ihrer privaten Krankenkasse eine zeitnahe Rechnung. Bei der Abrechnung lehne ich mich an die GebüH85 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985) an.
Ich weise darauf hin, dass Sie die Eigenaufwendungen für die Gesundheit ab einer gewissen Summe steuerlich geltend machen können – fragen Sie bitte hierzu Ihren Steuerberater.
Eingangsbehandlung
Die Eingangsbehandlung setzt sich zusammen aus einer ausführlichen Anamnese inkl. Augendiagnose und eventuellen manuellen Testungen. Abschließend erstelle ich ein Therapiekonzept, das sich je nach Erfordernis aus pflanzlichen Heilmitteln, aus homöopathischen Einzel- oder Komplexmitteln, aromatherapeutischen Anwendungen, aus Mineralstoffen und/oder Ernährungsempfehlungen zusammensetzt. Neben Arzneianwendungen kommen – je nach Beschwerdebild – auch manuelle Verfahren (siehe Therapieangebot) zur Anwendung.
Soweit möglich, erstelle ich (Verdachts-) Diagnosen, gebe Hinweise auf sinnvolle diagnostische Maßnahmen und empfehle Ihnen auch kompetente Kollegen und Ärzte oder spezielle Therapien, die Ihnen weiterhelfen könnten.
Folgetermin
Je nach Beschwerdelage wird ein oder mehrere Folgetermine erforderlich, diese fallen meist kürzer aus als die Erstbehandlung, immer abhängig vom Krankheitsverlauf und den eingesetzten Therapien.
Was tun bei Terminabsage
Bitte halten Sie bei einer Terminabsage eine Frist von 24 Stunden ein, andernfalls behalte ich mir vor, nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine mit 50,- € in Rechnung zu stellen.